Die Krankenversicherung – meine Arbeit seit nun mehr als 9 Jahren. Und in all dieser Zeit tauchen einige Fragen immer und immer wieder auf. Hierbei geht es häufig um Themen wie der Versicherungsschutz im Ausland oder aber auch das Thema Selbstständigkeit. Ich fand es sinnvoll, mich mal diesen Fragen zu widmen und hier aufzuschreiben, damit der ein oder andere hier eine hilfreiche Antwort findet. Denn häufig ist es doch eine zu große Überwindung, direkt bei der Kasse anzurufen – das weiß ich aus Erfahrung 😉
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Egal ob Urlaub oder längere Reise über mehrere Monate – vor deiner Reise ins Ausland solltest du dich unbedingt um eine Krankenversicherung fürs Ausland kümmern. Selbst für einen Kurzaufenthalt in Österreich kann es dir passieren, dass deine Gesundheitskarte nicht akzeptiert wird und du eine Privatrechnung bekommst. Deine Krankenkasse kann dir die Kosten aufgrund der geltenden Gesetze nie voll erstatten – du bleibst also immer auf Kosten sitzen, die durchaus hoch sein können.
Da kommt dann eine private Krankenversicherung fürs Ausland ins Spiel. Hierbei musst du unterscheiden, wie lange du im Ausland bist:
Bis zu 6 Wochen am Stück:
Hier reicht eine einfache Reisekrankenversicherung aus. Diese kosten teilweise nur 12,00 EUR im gesamten Jahr. Du solltest darauf achten, dass du Leistungen wie den medizinisch notwendigen Rücktransport im Krankheitsfall mit inklusive hast. Solltest du im Ausland erkranken und der Arzt die Karte nicht annehmen, wirst du Privatrechnungen bekommen. Zuerst reichst du diese bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein, danach bei der Zusatzversicherung.
Mehr als 6 Wochen am Stück:
Hier greifen die normalen Reiseversicherungen nicht mehr und du musst individuell für deine Reise bzw. deinen Auslandsaufenthalt eine Krankenversicherung abschließen. Hierbei solltest du in jedem Fall die Tarife z.B. über Check24 vergleichen und für dich das passende Angebot rausfinden.
Für viele auch ein großes Thema wenn es in Richtung Selbstständigkeit geht:
Kann ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, oder muss ich in die PKV wechseln?
Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit kann man sich entscheiden, ob man gesetzlich versichert bleibt oder in die private geht, da die Versicherungspflicht endet. Hierbei sollte man sich jedoch gut überlegen, zu welcher Entscheidung man kommt. Denn diese ist erst einmal bindend und nur schwer wieder Rückgängig zu machen.
Welche Vor- und Nachteile gibt es zwischen der GKV und der PKV?
- Vorteile GKV: Beitrag nach Einkommen, Absicherung im Alter auch bei Krankheit, kostenlose Familienversicherung für Angehörige
- Nachteile GKV: Höhere Beiträge für Selbstständige im direkten Vergleich, längere Wartezeiten beim Arzt und auf den jeweiligen Termin
- Vorteile PKV: niedrige Beiträge als junger Mensch, bevorzugte Behandlung beim Arzt
- Nachteile PKV: Beiträge steigen mit dem Alter deutlich, Beiträge können auch nach Ermessen und bei schlechtem Gesundheitszustand einfach erhöht werden, Angehörige müssen kostenpflichtig einzeln versichert werden
Wie kommt man aus der PKV wieder zurück?
Bis ein Tag vor dem 55. Geburtstag ist es grundsätzlich möglich, aber schwierig. Generell gilt: Du musst versicherungspflichtig werden. Für Arbeitnehmer, die über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550 EUR für 2020) verdienen heißt das, sie müssen ihr Gehalt reduzieren. Dann ist ein Wechsel zurück möglich.
Für Selbstständige hieße es z.B. das Gewerbe aufzugeben. Solange du noch Selbstständig bist, kommst du nicht zurück.
Willst du dich neben dem Angestelltenverhältnis jedoch selbstständig machen, kannst du in der gesetzlichen Versicherung bleiben – du musst sogar. Denn solange deine Arbeit noch überwiegt, bleibst du pflichtversichert. Es ist übrigens sehr einfach, sich nebenher selbstständig zu machen: Gewerbeanmeldung online ausfüllen und abschicken, Einverständnis vom Arbeitgeber einholen – das wars!
Auch ein wichtiger Punkt auf den ich abschließend noch eingehen möchte ist die Beitragszahlung.
Was kostet mich die Krankenversicherung?
- Beitrag ist gestaffelt berechnet und orientiert sich an der jährlich wechselnden Beitragsbemessungsgrenze (2020 = 4537,50 EUR)
Es gibt quasi eine Obergrenze an für die Berechnung der Beiträge zur Krankenkasse; verdient man mehr als die monatliche Grenze zahlt man darüber hinaus keine Beiträge zusätzlich sondern eben nur bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrenze.
- Als hauptberuflich Selbstständiger werden mindestens Einnahmen von 2.283,50 EUR herangezogen und daraus der Beitrag gebildet -> unabhängig, ob man so viel verdient oder nicht!
- Senkung bei Härtefällen ist im Einzelfall möglich auf 1.522,50 EUR
Generell: Es ist eine sehr aufwändige Prüfung auf Härtefall und sollte direkt von Anfang an bei Anmeldung vorgenommen werden. Verdient man weniger als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze und hat Zahlungsschwierigkeiten, kann geprüft werden ob die Beiträge reduziert werden. Mindestbemessungsgrenze ist aber trotzdem noch die Hälfte dieser Grenze. Es gibt zusätzlich dazu noch diverse Ausschlüsse (z.B. darf wird Vermögen angerechnet, Partner zählen mit, Ausschluss bei Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen)
- Bekommt man Existenzgründerzuschuss, zahlt man in der KV nur den ermäßigten Beitragssatz